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29 Jul 2009

Freie Schule Woltersdorf: Am 27. Juli wird der Bescheid zum sofortigen Genehmigungsentzug formell zurückgenommen

Ein bisher einmaliger Schritt des MBJS wird morgen, am Dienstag 28.7.2009, formell zurückgenommen. Es handelt sich um den am 9. Juli 2009 per Bescheid ausgesprochenen Entzug der Genehmigung für die Freie Schule Woltersdorf, der sofort (zum 1.8.2009) vollzogen werden sollte. Gegen ihn hatte der Schulträger vor Gericht im Eilverfahren Klage eingelegt.

Was das MBJS zu solcher Kehrtwendung veranlasste, kann man nur mutmaßen. Nachdem die Behörde sich zuvor durch keinerlei sachliche und juristische Einwände von dem schwerwiegenden Schritt hatte abbringen lassen, ging alles dann doch recht schnell. Denn nicht nur das RBB-Fernsehen, auch das ZDF stand bereit zu berichten. In einem offenen Brief an Minister Rupprecht vom 13. Juli hatte Dierk Homeyer, Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Abgeordneter im WK 31, gewarnt, dass hier der Landesregierung ein eklatanter rechtlicher und öffentlichkeitswirksamer Nachteil zu entstehen drohe. Was letztlich zum Einlenken geführt hat, sei dahingestellt. Entscheidend ist die Rücknahme des Bescheides.

Die zuständige Schulrätin beim Schulamt Frankfurt/Oder, die sich schon im Genehmigungsverfahren massiv gegen die Genehmigung gewandt hatte, jedoch letztlich beim MBJS keinen Erfolg hatte, hat das Verfahren zum Genehmigungsentzug losgetreten, wie aus der Verfahrensakte hervorgeht. Das MBJS muss sich fragen lassen, warum es trotz der Haltlosigkeit einiger Vorwürfe und trotz eklatanter Verfahrensmängel dennoch den Bescheid ausgefertigt hat. Dienst- und Rechtsaufsicht über Schulämter müsste eigentlich anders verlaufen.

Von einem Mitglied der AGFS wird sogar ausdrücklich die Forderung nach einer speziellen Schulaufsicht über freie Schulen erhoben, die von den Eigeninteressen des staatlichen Schulwesens unabhängig ist. (Lesen Sie die betreffende Erklärung von Jens Brügmann (docemus-Privatschulen Grünheide) mit dem Titel: „Brandenburg braucht eine unabhängige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für das freie Schulwesen“)

Möglicherweise – darauf weist der Vorsitzende der AGFS hin – müssen die Mitgliedsschulen künftig in aller Konsequenz darauf bestehen, dass Schulämter und Ministerium nur eine eingeschränkte Schulaufsicht über freie Schulen ausüben dürfen. Primär verantwortlich ist hier der freie Schulträger, der Staat hat lediglich die Aufsicht über die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsbedingungen.

Freie Schulträger sollten strikt darauf achten, dass dieser Rahmen nicht überschritten wird. Bei manchen Schulräten besteht offenbar erheblicher Fortbildungsbedarf, was den Befugnisrahmen ihrer Aufsicht über freie Schulträger betrifft.

Siehe dazu: „Befugnisse staatlicher Schulaufsicht über freie Schulen“.

Der Arbeitsausschuss, das Leitungsgremium der AGFS, wird sich in seiner Sitzung am 15. September mit diesen Fragen befassen und sich dazu äußern.

Christoph Schröder
Vorsitzender der AGFS




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