|
|
| 26 Jun 2009 Bildungsministerium unterliegt mit restriktiver GenehmigungspraxisBereits bei der Freien Kinderschule Falkensee war das Ministerium mit seiner restriktiven Genehmigungspraxis vor Gericht unterlegen. Jetzt unterlag es erneut. Das Ministerium darf Koedukation nicht vorschreiben: Jungengymnasien sind prinzipiell zulässig, entschied das Verwaltungsgericht.Als ich vor etwa 40 Jahren in Hamburg-Bergedorf auf das Gymnasium kam, gab es vor Ort nur getrennte Jungen- und Mädchengymnasien. Lediglich im altsprachlichen Zug des Jungengymnasiums waren bereits Mädchen zugelassen. So hatten meine Eltern und ich die Wahl zwischen Koedukation mit Latein und Griechisch, oder eine reine Jungenklasse, allerdings immer noch mit Latein als Pflichtfach. Meinem Vater, Astrophysiker von Beruf, gefiel diese altertümliche Wahl(un)möglichkeit gar nicht. Wir entschieden uns für den naturwissenschaftlichen Zug - mit Knaben und Latein als Pflichtfach, in dem ich über „ungenügende“ Leistungen nie hinauskam. Zum Glück wanderten wir bald nach Amerika aus und ich kam auf eine mich beflügelnde koedukative Einheitsschule – ohne Latein. Und nun soll ein altsprachliches Jungengymnasium in Brandenburg gegründet werden, von Menschen, die dem katholischen Opus-Dei nahe stehen, welches die Gehorsamkeit allen Tugenden voranstellt und unter anderem durch empfohlene Selbstgeißelungspraktiken beargwöhnt wird. Man fragt sich: Ist das noch zeitgemäß? Das Ministerium verneinte die Frage und verweigerte vor einigen Jahren die Genehmigung. Die Trennung der Geschlechter sei nicht mehr zeitgemäß, sagte Ministeriumssprecher Stephan Breiding auch noch nach dem Gerichtsbeschluss: „Jugendliche beiderlei Geschlechts müssen gemeinsam aufwachsen, gemeinsam lernen“ (so die MAZ vom 21.6.2009). Müssen sie es? Wer entscheidet, was "gemusst" wird? Das Grundgesetz hat in Paragraf 7 den Rahmen für das, was von einer freien Schule „gemusst“ wird, klar abgesteckt. Die relevanten Sätze für eine Sekundarschule lauten: "Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist." Dieser Kriterienkatalog ist abschließend: kein Bundesland darf das Grundrecht zur Gründung freier Schulen durch Aufstellen zusätzlicher Bedingungen einschränken. Das hätte das Ministerium auch ohne Gerichtsbeschluss wissen können. Bereits Anfang 2007 hatte der Berliner Tagesspiegel bei dem Juristen nachgefragt, der das Berliner Schulgesetz entwarf. Damals hieß es im Tagesspiegel: "Freie Schulen könnten nicht gezwungen werden, Jungen und Mädchen gemeinsam, also koedukativ, zu unterrichten, sagt Schulgesetzautor Thomas Duveneck. (...) Sowohl Berlin als auch Brandenburg lassen freien Trägern große Freiheiten bei der Wahl ihrer Methoden, wozu sie das Grundgesetz übrigens zwingt. Deshalb heißt es in Paragraf 117 des Brandenburger Schulgesetzes, dass die freien Träger „insbesondere über die Inhalte, die Methoden, die Organisation von Unterricht und Erziehung“ selbst entscheiden. Verstärkt wird diese Regelung durch Paragraf 1: Der besagt, dass die Regelungen des Schulgesetzes für Schulen in freier Trägerschaft nur dann gilt, wenn dies jeweils ausdrücklich erwähnt wird. Genau dies ist aber in dem entscheidenden Paragrafen 4 (Abs. 7) zur Koedukation nicht der Fall, den das brandenburgische Parlament eigens änderte, um der Opus-Dei-Initiative den Weg zu verbauen. Früher hieß es im Gesetzestext, „Schüler sollen in der Regel gemeinsam unterrichtet werden“. Seit 2006 heißt es, „Schüler werden gemeinsam erzogen und unterrichtet“, was die Koedukation verbindlicher macht – aber eben nur für die öffentlichen und nicht für die freien Schulen." Das schriftliche Urteil steht noch aus; es ist aber deutlich, dass die Ablehnung der Genehmigung eines Jungengymnasiums offensichtlich dem Schulgesetz widersprach. Juristisch ist es also wenig verwunderlich, dass die Landesregierung vor Gericht unterlag. Eines hat das Ministerium dabei aber gewonnen: Zeit. Der auf Natur orientierten Freien Kinderschule Falkensee wurde das zum Verhängnis. Zum geplanten Schulbeginn bereitstehende Lehrer, initiative Eltern und Gebäude standen nach gewonnenem Prozess ein Jahr später nicht mehr in genügendem Umfang zur Verfügung. Der Initiative ging die Puste aus. So wurde bürgerschaftliches Engagement im Schulbereich faktisch erstickt. In Falkensee gibt es immer noch keine einzige freie Schule. Im Herbst wird eine neue Landesregierung gewählt. Detlef Hardorp Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Brandenburg [ Zurück ] [ Via eMail versenden ] Weitere News |
|
|
|