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22 Feb 2008

Minister Rupprechts „Neujahrsgruß“:

Einschränkungen für freie Schulen werden geprüft – rechtlich und finanziell

Als „Neujahrsgruß“ für die freien Schulen konnte man in verschiedenen Zeitungen um den 2.1.2008 wieder eine Ankündigung von Minister Rupprecht lesen, eine externe rechtliche Prüfung in Auftrag zu geben, „ob an irgend einem Punkt der Rechtsschutz für die freien Schulen aufhört“. Zitat (nach dpa): „Kann ich irgendwann sagen: Es gibt ein Überangebot freier Schulen und darum werde ich jetzt keine mehr genehmigen?“ Solcher Expertise können wir mit Gelassenheit entgegensehen. Denn Art. 7 des Grundgesetzes ist durch eine Vielzahl von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ausgelegt, und schon dort könnte man die Antwort auch ohne Expertise finden: Die Aufzählung der Genehmigungsvoraussetzungen in Art. 7 (4) ist vollständig, sind sie erfüllt, muss genehmigt werden; der Gesichtspunkt, ob die Genehmigungsbehörde einen weiteren Bedarf an Schulgründungen sieht, darf keine Rolle spielen. Dieser Gesichtspunkt darf (so Art.7 Abs.5) nur für „Volksschulen“ nicht-konfessioneller Art eine Rolle spielen. Volksschulen sind heute nur noch Grundschulen, aber keine der weiterführenden Schulformen.

Nicht übersehen sollte man Rupprechts Behauptung, die Privatschulen „würden das Land immer mehr Geld kosten“. Die Begründung ist einigermaßen abenteuerlich. Statt auf die wachsende Beliebtheit und die hohe Zahl von Neugründungen zu verweisen und über die Gründe zu reflektieren, versteigt sich Rupprecht zu der These, der Anstieg des staatlichen Etats für freie Schulen liege daran, „dass an staatlichen Schulen der Landesbeitrag nach der Zahl der Klassen erfolgt, an privaten Schulen aber nach Schülerzahl. ‚Wenn also ein paar Schüler von einer staatlichen an eine private Schule wechseln, bezahlen wir die Klasse weiter – denn die gibt es ja weiterhin – und zusätzlich die Summe pro Kopf an der privaten Schule. Wir leisten uns hier ein teures Doppelsystem.’“ (so laut dpa-Meldung, zit. nach PNN 2.1.08)

Diese Argumentation gehört zur üblen Strategie der Stimmungsmache gegen freie Schulen; sachlich ist sie völlig verfehlt, - erstens: weil der Schülerwechsel zwischen staatlichen und freien Schulen landesweit keine Einbahnstraße ist und freie Schulen, die einzelne Schüler verlieren, dasselbe Problem der eingerichteten Klassen und der eingesetzten Lehrkräfte haben, zusätzlich aber sofort den Schülerkostensatz in der staatlichen Finanzhilfe verlieren.
Zweitens: Wird eine Schule in freier Trägerschaft neu eröffnet, bekommt der Staat deren Schüler für zwei, künftig für drei Jahre völlig kostenlos in mindestens gleichwertiger Qualität unterrichtet, da die Finanzhilfe erst im dritten (künftig: im vierten) Jahr einsetzt. Das ist eine recht lange Frist, um die eigene Schulplanung anzupassen!
Drittens: „Wir leisten uns ein teures Doppelsystem“ – wer ist hier „wir“? Spricht der Minister im Namen eines Landes, das glaubt, das Grundgesetz nicht ernst nehmen zu müssen? Es sind ja Eltern und Schulträger, die sich Schulen in freier Trägerschaft leisten, der Staat erfüllt seine gesetzliche Pflicht, indem er ab dem dritten bzw. vierten Jahr Zuschüsse für die freien Schulen zahlt, die ca 65% der Gesamtkosten dieser Schulen ausmachen. Diese Äußerung des Ministers möchte den Eindruck erwecken, das Land leiste sich überflüssigen Luxus, wo es doch lediglich seine vom Grundgesetz gebotene Pflicht in bescheidenem Umfang erfüllt.
Man hat den Eindruck, als sollte die nächste Kürzung der Finanzhilfe vorbereitet werden.

Es ist klar: der Minister steht unter gewaltigem politischem Druck. Mit solchen Äußerungen hinterlässt er den Eindruck, dass die Schulen in freier Trägerschaft insgesamt zum Sündenbock gemacht werden sollen – für eine Schulpolitik, der in Kommunen und bei vielen Bürgern die Akzeptanz abhanden gekommen ist. Er wäre besser beraten, mit freien Trägern die Zusammenarbeit zum Wohl des Ganzen zu suchen, wie dies viele Kommunen längst tun.

Eltern und Schulträger üben mit dem Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft übrigens ein in Deutschland durch Verfassung garantiertes Grundrecht aus. Der Minister scheint einem Staatsgedanken zu huldigen, nach dem Bürger, speziell Kinder, Verfügungsmasse für staatliches Handeln sind.

Christoph Schröder
Vorsitzender
Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Brandenburg




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